Merkwürdig war auch die Position der Vertreter von Bundesregierung und Bundestag, der Abschuss sei über dicht besiedeltem Gebiet unzulässig, wohl aber über ländlichem Gebiet, weil man dort eher einen freien Blick nach oben habe und rechtzeitig weglaufen könne, wenn man sehe, das da auf einen zukomme.

Merkwürdig ist da doch noch geschmeichelt. Ich glaube ja, daß er selbst nicht mehr rechtzeitig weggekommen ist.

Ich habe also den Inspekteur der Luftwaffe gefragt, welche Entscheidungsfreiheit und Zuständigkeit der Pilot des Jagdflugzeuges habe, der doch – im Gegensatz zum Verteidigungsminister – als einziger möglicherweise abschätzen könne, wohin das Flugzeug fallen wird, das er abschießen soll. Darauf der Inspekteur: „Wenn wir den Befehl bekommen abzuschießen, das wird abgeschossen. Befehlsverweigerung gibt´s nicht. Wenn ein Pilot den Befehl verweigert, kommt er vor´s Wehrstrafgericht.“ Man schulde eben, hat ein Pilot des Jagdgeschwaders Richthofen gesagt, „dem System Gehorsam“.

Mir wird schlecht! Sollte jemandem dazu noch etwas sinnvolles einfallen, soll er sich melden. Ich gebe mich derweilen meiner Sprachlosigkeit hin.

[via: SCHNUEFFELSTAAT - Persönliche Eindrücke von Burkhard Hirsch zum "Luftsicherheitsgesetz"]