Das Bundesverfassungsgericht hat also geurteilt, daß einige Nichtraucherschutzgesetze partiell verfassunsgwidrig seien. Aber:
Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig.
Also lieb Politiker, ihr habt es gehört: absolutes Rauchverbot in Gaststätten!